Thema der heutigen Montagsdemo war eine Diskussion über die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für Hartz IV - Empfänger.Das Sozialgericht hat das Jobcenter Bochum gerügt, dass bei der Berechnung der KdU erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.
Einer der Moderatoren eröffnete die Debatte mit folgender Einleitung:
"Das Jobcenter legt als angemessene Kaltmiete für Langzeiterwerbslose für den Haushaltsvorstand (allein stehende Person) 45 qm zugrunde (mitToleranz max. 47 qm). Nach ständiger Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht (BSG) sind die Wohngrößen für den sozialen Wohnungsbau maßgeblich, die sich aus den jeweiligen Wohnraumförderungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ergeben. In NRW wurde das entsprechende Wohnraumförderungsrecht zum 1.10.2010 geändert. Demnach stehen einem Alleinstehenden 50 qm Wohnfläche zu anstatt nur 45 qm. Weitere Einzelheiten können dem Urteil des BSG vom 13.4.11 - B 14 AS 32/09 R Absatz 17 - entnommen werden.
Das gleiche geschieht mit den Miet-Nebenkosten. Auch hier übernimmt das Jobcenter nur den Anteil bis zu 45 qm, obwohl nach der Rechtsprechung des BSG die Nebenkosten abstrakt zu ermitteln sind und dabei weder Wohnungsgröße noch Ausstattungsmerkmale eine Rolle spielen. Es kommt nur auf die Gesamtkosten an."
"So werden die Hartz IV - Empfänger geschröpft", empörte sich eine Rednerin, und Widerspruch oder Klage nützt einem wenig. Wenn man auf eine Wohnung angewiesen ist, kann man nicht warten, bis ein Richter urteilt, ob die Wohnung angemessen oder nicht angemessen ist!" "Genau das ist das Problem und davon wissen die Jobcenter. Außerdem werden sie durch ihre Träger - die Gemeinden - bei den Kdu`s dazu angehalten, enorm einzusparen. Wir kennen die Finanzmisere der Gemeinden, auch der Stadt Bochum. Wie immer wird von unten nach oben verteilt", ergänzte ein Redner.
"Trotzdem sollte jeder Betroffene Widerspruch bzw. Klage gegen seinen Leistungsbescheid erheben, denn das Jobcenter Bochum handelt rechtswidrig", lautete eine weitere Wortmeldung.
Alle forderten die sofortige Einführung der aufschiebenden Wirkung bei Widersprüchen gegen Leistungsbescheide von ALG II.
Ein betroffener Erwerbsloser schilderte seine Erfahrungen mit dem Jobcenter Bochum: "Bisher bin ich mit meinen Sachbearbeitern immer gut ausgekommen, jetzt ist ein neuer für mich zuständig. Obwohl ich Aussicht habe, dass mein jetziger befristeteter Arbeitsvertrag verlängert werden kann, wurde ich genötigt, mehrere Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben. Ich hatte mich nämlich noch nicht um eine andere Stelle beworben. Das Jobcenter bot mir Stellen in der Zeitarbeitsbranche an, welche ich aus triftigen Gründen, z.B. Dumpinglöhne ablehnte. So etwas habe ich noch nie erlebt, hieß es von der Sachbearbeitung des Jobcenters."
Eine Montagsdemonstrantin rügte vor zwei Wochen den Umgangston ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter. Sie bekam eine Einladung, obwohl sie krank und zwischenzeitlich sogar im Krankenhaus war. Die Montagsdemo beschloss, ein Solidaritätsschreiben für diese Frau an das Jobcenter bzw. an die Betriebsgruppe Ver.Di des Personalrates zu senden. Dieses Schreiben wurde auf der heutigen Montagsdemo von den beiden Moderatoren unterschrieben und geht zusammen mit dem Beschwerdebrief der betroffenen ALG II - Bezieherin an das Jobcenter bzw dem Personalrat.
Weiterhin gab es Wortmeldungen zu dem Bildungsstreik am vergangenen Donnerstag. Es ging bei dem Protest u.a. um bessere Lernbedingungen wie kleinere Klassen und mehr Lehrpersonal sowie Übernahme von Auszubildenden durch die Betriebe.
Am nächsten Montag geht es um den Umweltschutz. Durch ein sog. Fracking, dem Einleitungen von giftigen Chemikalien in das Gestein zur Herauslösung von Erdgas, sind sowohl Grund- als auch Trinkwasser akut gefährdet. Ebenfalls mobilisiert die Montagsdemo zu Aktionen am Tag der Umwelt, 3.12.2011.
Die Moderatoren
Ulrich Achenbach
Christoph Schweitzer